Vorsorgen für die nächsten Generationen
Mit Ihrer Zustiftung gehören Sie langfristig zur NRV Stifter-Familie.
Anders als mit einer Spende steigern Sie mit Ihrer Zustiftung dauerhaft das Stiftungsvermögen der NRV Stiftung aus deren Erträgen zukünftig regelmäßig Projekte der NRV Stiftung und des Norddeutschen Regatta Vereins finanziert werden.
Während der Stiftungsvorstand eine Spende unmittelbar zur Unterstützung aktueller Segelprojekten verwenden darf, ist der von Ihnen als Zustiftung zur Verfügung gestellte (höhere) Betrag vom Stiftungsvorstand auf Dauer in seinem Bestand zu erhalten. Ausschließlich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen werden für gemeinnützige Segelprojekte verwendet, so dass das Stiftungsvermögen durch Ihre Zustiftung ständig anwächst.
Die Stiftung kann so in Zukunft über die Jahrzehnte einen beträchtlichen Vermögensstamm aufbauen aus dessen Erträgen insbesondere solche Segelprojekte z.B. für die Jugendausbildung gefördert werden können, die sich mittels Mitgliedbeiträgen nicht finanzieren lassen.
Zustiftungen können im Rahmen eines Nachlasses oder zu Lebzeiten zum Beispiel als Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder Sachwerte erfolgen. Mit Zustiftungen können auch ausgewählte Projekte oder Themen gefördert werden.
Die NRV Stiftung unterliegt als gemeinnützige Stiftung in ihrer Vermögensverwaltung den Beschränkungen des Stiftungsrechts und ihrer Stiftungssatzung und legt das Vermögen mit Augenmaß und nachhaltig zugunsten der nächsten Generationen an. Die NRV Stiftung sorgt auch für die langfristige Betreuung von Objekten und deren Werterhalt.
Gemäß § 10 b Abs. 1 a EStG können Zustiftungen (inbegriffen sind auch Wirtschaftsgüter) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke auf Antrag des/der Spenders(in) im Kalenderjahr der Zuwendung und in den folgenden neun Kalenderjahren bis zu einem Gesamtbetrag von € 1 Mio. € und bei Eheleuten, die steuerlich zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio. € abgezogen werden.
Wird eine Immobilie an die Stiftung übertragen, kann diese mit einem lebenslänglichen Nießbrauch belastet werden. Dadurch trennt sich der/die bisherige Eigentümer(in) vorzeitig von dem Vermögenswert, behält aber weiter sämtliche Mieteinnahmen mit dem Vorteil, dass unter Berücksichtigung des Spendenabzugs die Mieteinahmen in der Regel steuerfrei bleiben.
Die diesbezügliche steuerliche Einschätzung und weitere Details sind jeweils individuell anhand der Vermögens- und Einkommenssituation des/der Spenders(in) zu ermitteln. Hierfür sollte immer eine steuerlichfachlich beratende Person zu Rate gezogen werden.
Sofern Sie über eine Zustiftung nachdenken, wenden Sie sich bitte an uns bzw. direkt an den Vorstand der NRV Stiftung. Gern sprechen wir über Ihr Anliegen.
Kontakt für Zustiftungen
Sie erreichen uns einfach über das E-Mail Formular oder
telefonisch unter +49 (0) 40 68 22 88 oder Sie senden uns eine E-Mail an